MysteryDogTour - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen MysteryDogTour nachfolgend MDT genannt und Verbrauchern, die mit der MDT diesen Vertrag abschließen, nachfolgend „Kunde“ genannt. 

1. Vertragsgegenstand

1.1. Die MDT ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit oder Über-, bzw. Unterforderung einzelner Hunde, oder wenn sich der Kunde nicht an die Regeln hält, den Kunden darauf aufmerksam zu machen und von der Tour zu verweisen. Bei Änderungen wird die MDT auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.

2. Pflichten des Kunden 

2.1. Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäss behördlich gemeldet ist und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. 

2.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Regeln, die für die Tourstrecke gelten, zu jeder Zeit einzuhalten. 

3. Zahlungskonditionen

3.1 Die Touren werden vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung via Barzahlung, per Twint oder mittels Einzahlungsschein beglichen 

4. Vertragsbeendigung / Terminabsage

4.1. Die Anmeldung zur MDT ist verbindlich und muss auch bei Absage von Kundenseite vollumfänglich beglichen werden. 

 4.2 Die MDT behält sich vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. In solchen Fällen wird die Tour an einem anderen Termin nachgeholt.

5. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Massnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die MDT oder den Kunden ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

6. Haftung

6.1. Eine Haftung MDT für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters vor.

6.2. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der MDT handelt

6.3. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der MDT handelt und sich auf der Tourstrecke befindet. 

6.4. Soweit der Kunde durch die MDT aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen oder den Maulkorb abzunehmen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür und die Haftung des Kunden bleibt bestehen. Der Kunde kennt die Gefahren der Umwelt und deren möglichen Gegebenheiten. 

8. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen 

8.1 Ton-und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art der MDT sind nicht gestattet. Bildaufnahmen sind unter folgender Bedingung gestattet: Die teilnehmende Person darf sich selbst und ihren Hund fotografieren, darauf darf nur die Person und ihr Hund sein und keine weiteren Menschen und Hunde.

8.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Videoaufzeichnungen, Bildaufzeichnungen und Tonbildaufnahmen, die Hundeschule Phoenixson und MDT von Hund und Halter erstellt, auf öffentlichen Veranstaltungen gezeigt werden dürfen.

9. Unterlagen

Unterlagen, die von der MDT ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältigt, verarbeitet und/oder verbreitet werden. 

10. Vorrang der Geschäftsbedingungen 

Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die MDT im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die MDT auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

11. Nebenbestimmungen

Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags unberührt. 

Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt Schweizer Recht zur Anwendung. 

Schüpfen, 08.03.2025

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